Herzlich willkommen bei Ihrer
Physiotherapie Zilger GbR · Frank & Michaela Zilger · Praxis für Physiotherapie, Krankengynastik, Massage & Lymphdrainage in Düsseldorf-Holthausen!

Auf unseren Internetseiten möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich einen ersten Eindruck von den Praxisgegebenheiten und –besonderheiten der Praxis für Physiotherapie, Krankengymnastik und Massage Frank & Michaela Zilger zu verschaffen.

Seit dem 18. April 1978 sind wir in zweiter Generation Düsseldorf für Sie da!

Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten.
Sie dürfen von uns Erfahrung und Kompetenz erwarten. So bieten wir zum Beispiel Elektrotherapie an. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Angeboten unserer Praxis haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Wir informieren Sie umfassend und gern.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Ihr Team der Praxis für Physiotherapie, Krankengymnastik & Massage
Frank & Michaela Zilger



Coronaschutzverordnung


Ministerium NRW bestätigt 3-G-Pflicht für alle köpernahen Dienstleistungen und streicht Beispiele aus der Schutzverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der erneuten Änderung der Corona-Schutzverordnung, gültig seit dem 28.08.2021, wird deutlich, dass die 3G-Regelung alle körpernahen Dienstleistungen - auch die medizinisch notwendigen - erfassen soll. Das Ministerium hat im Rahmen der erneuten Änderung die beispielhafte Verweisung auf bestimmte Berufsgruppen (Frisöre, Kosmetik, Körperpflege) gestrichen und in der Begründung konkret darauf hingewiesen.

Sämtliche körpernahen Dienstleistungen, auch die von Ärzten oder Physiotherapeuten, so das Ministerium, unterfallen der Regelung des § 4 Abs. 2 Nr. 3 CoronaSchVO und unterliegen derzeit damit der 3G-Regelung.

Ausnahmen bilden allein die dringenden medizinischen und pflegerischen Behandlungen, wenn eine besondere Eilbedürftigkeit oder der gesundheitliche Zustand der Person eine vorherige Testung nicht zulassen.

Das Ministerium betont, dass es den Unmut unter anderem der Augenoptiker nachvollziehen kann, bittet aber um Verständnis, dass es das Erfordernis eines Antigen-Schnelltests aufgrund des flächendeckend vorhandenen Angebots an mindestens einmal die Woche kostenlosen Bürgertestungen bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen für eine verhältnismäßig geringe Einschränkung und damit für vertretbar hält.

Die aktuelle Schutzverordnung gilt bis zum 17.09.2021. Wir werden Sie weiter über für Sie relevante Änderungen informieren.

Wir haben trotz der momentanen Einschränkungen weiterhin geöffnet,
da Physiotherapeuten zur Grundversorgung gehören.

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